1.
Selbstverständnis des BKEW
Der BKEW ist ein unabhängiger Zusammenschluss der Angehörigen- und Betreuerbeiräte in Werkstätten und
Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik Deutschland. Mitglieder sind
Landesverbände, in denen die Angehörigen und Betreuerbeiräte der jeweiligen Bundesländer unabhängig von den
Trägern der Einrichtungen zusammengeschlossen sind.
Aus Bundesländern, in denen kein Landesverband besteht, können die Angehörigen- und Betreuerbeiräte unmittelbar
Mitglieder des BKEW werden, so dass sich jeder Angehörigen- und Betreuerbeirat aus Einrichtungen für volljährige
behinderte Menschen mittelbar oder unmittelbar an der Arbeit des BKEW beteiligen kann.
Der BKEW wird aus von einem aus fünf Personen bestehenden Vorstand geleitet. Er führt in der Regel im Jahr zwei
Mitgliederversammlungen durch.
Der BKEW ist vom Finanzamt Köln-Ost als gemeinnützig anerkannt.
2. Notwendigkeit des BKEW
Die Sozialgesetzgebung liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Wenn sich Angehörige und gesetzliche Betreuer von
behinderten Menschen als Betroffene in die Gesetzgebungsverfahren einbringen wollen, müssen sie sich als
Interessenvertreter zusammenschließen. Ein solcher Zusammenschluss muss eine Bundesspitze haben, um auf
Bundesebene Gehör zu finden. Deshalb haben sich 1986 die ersten Landesarbeitskreise und verschiedene einzelne
Elternbeiräte zum BKEW zusammengeschlossen. Es hat jahrelanger mühsamer Arbeit bedurft, bis der BKEW die
notwendige Anerkennung gefunden hat. Der Durchbruch ist geschafft. Es gelang, die Mitwirkung von Angehörigen an
mehreren Stellen gesetzlich zu verankern.
Der BKEW wird auch weiterhin versuchen, auf öffentlich-rechtliche und gesellschaftliche Vorgänge Einfluss zu
nehmen durch,
✗
Stellungnahmen
✗
Teilnahmen an Anhörungen
✗
Gespräche mit Parteien und Mandatsträgern
✗
Kontakte zu Ministerien und Behörden
✗
Unterstützung der Landesverbände
3. Ziele des BKEW
Der BKEW vertritt die Interessen der volljährigen Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen, insbesondere
derer, die infolge geistiger Behinderungen ihre Interessen nicht oder nur sehr eingeschränkt vertreten können.
✗
Ziel des BKEW ist eine geregelte, dem allgemeinen Lebensstandard in der Bundesrepublik Deutschland
entsprechende menschenwürdige und soziale Absicherung aller Menschen mit Behinderungen im Sinne der
Inklusion
✗
Der BKEW steht dafür, die berechtigten Forderungen behinderter Menschen durch Einwirkung auf die
gesetzgebenden und ausführenden politischen Organe durchzusetzen und fordert:
✗
Er fordert eine angemessene finanzielle Absicherung der Menschen mit Behinderungen,
✗
Er fordert die rechtliche Absicherung in Werkstatt- und Wohnheimverträgen,
✗
die rechtliche Absicherung flexibler Regelungen für die Lebensarbeitszeit behinderter Menschen und ein
Wohnrecht in Wohneinrichtungen ohne Rücksicht auf Alter und Arbeitsfähigkeit.
Der BKEW fördert
✗
die Bildung handlungsfähiger Beiräte von Angehörigen und Betreuern (i.S.BtG) und deren
Zusammenschluss in Landesverbänden,
✗
den Informationsaustausch mit und zwischen den Mitgliedern, besonders im Hinblick auf die
möglicherweise unterschiedlichen eigenständigen Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern.