25 Jahre BKEW
Zum 25jährigen Jubiläum des BKEW haben wir uns vorgenommen,
mit einem neuen Erscheinungsbild im Internet aufzutreten und auch
mit mehr Informationen und Mitteilungen aufzuwarten.
Beginnen wollen wir mit einem Beitrag unseres Vorsitzenden
zur diesjährigen Mitgliederversammlung.
Zum 25jährigen Bestehen des BKEW haben wir unsere diesjährige
Mitgliederversammlung am 14. Mai 2011 in Münster/Westfalen als
Jubiläumsveranstaltung durchgeführt. Der Landschaftsverband
Westfalen/Lippe (LWL) hatte uns repräsentative Räumlichkeiten zur
Verfügung gestellt. Für den Hausherrn überbrachte Dr. Peter Hoppe,
Leiter der Behindertenhilfe, die Glückwünsche des LWL und würdigte
die gute Zusammenarbeit mit unserem Landesverband LVEB NRW.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen, Hubert Hüppe, nahm an der Veranstaltung teil, referierte
und diskutierte über das Thema „Angehörigenvertretung im Wandel
der Zeit“ mit dem Zusatz „Anforderungen der UN-
Behindertenrechtskonvention“
Fazit:
Die Angehörigenvertretungen werden weiter gebraucht. Sind sind wichtige Partner. Eine Legitimation lässt sich aus § 16 und der
Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention ableiten.Für die Umsetzung der Inklusion sei die Grundeinstellung unserer
Gesellschaft wichtig.
Das Selbstbestimmungsrecht der behinderten Menschen ist vorrangig. Dies schließt aber die Mitwirkung der Verbände, wie etwa
dem BKEW, der Einrichtungen etc. nicht aus.. Teilhabe ist ein Menschenrecht, keine Gnade. Ein besonderes Anliegen ist dem
Behindertenbeauftragen der Bundesregierung die Weiterentwicklung der Pflege. Also nicht nur Teilhabe bei der Behindertenhilfe.
Auch Altershilfe und Pflege brauchen Teilhabe.Er fordert den BKEW auf, diesen Aspekt nicht außer Acht zu lassen. Im
Werkstattbereich erwartet Herr Hüppe zunächst noch eine weitere Entwicklung nach oben. Er spricht von etwa 300.00
Werkstattplätzen.Die vorgesehene Umstellung von Einrichtung bezogene auf Personen zentrierte Ausrichtung findet seine volle
Zustimmung. Weitere Themen wie Barrierefreiheit, Ambulant vor Stationär, Persönliches Budget, Servicestellen,
Integrationsfirmen, Betreutes Wohnen etc. wurden andiskutiert.
Zusammenfassend kann festgehalten werden: Der BKEW wird weiterhin gebraucht, vor allem da, wo der behinderte Mensch
seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann. Wenn Maßnahmen, Veränderungen u.ä. zur Debatte stehen, sollte dass nicht nur
einseitig von Professionellen, von Vertretern einer Behörde, entschieden werden, sondern sollten auch die betroffenen
Angehörigen in die Verhandlungen „auf Augenhöhe“ mit den Experten einbezogen werden.
Die harmonisch verlaufende Veranstaltung machte deutlich, dass eine erfolgreiche Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt und nur Schritt für Schritt erreicht werden kann.Der
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen , Hubert Hüppe, der Landschaftsverbandsverband
Westfalen-Lippe, vertreten durch Dr. Peter Hoppe, versprachen, auch zukünftig mit dem BKEW zusammenzuarbeiten, zum
Wohle der behinderten Menschen.
Dieter Winkelsen
Bundesverband von Angehörigen- und Betreuerbeiräten in Werkstätten und
Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung